Flug verspätet?
Flug annulliert?
Gepäck verloren?
Advocatur Wiesbaden kann auf eine mehr als 25-jährige Erfahrung im Reise- und Luftverkehrsrecht zurückblicken. Als auf Fluggastrechte spezialisierte Anwaltskanzlei sind wir in der Lage, Situationen maßgenau zu beurteilen und Ihnen als Passagier damit zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Was können wir leisten?
Advocatur Wiesbaden verfügt über Erfahrungen von mehr als 30 Jahren auf dem Gebiet des Reise- und Luftverkehrsrechts. Seit Inkrafttreten der Fluggastrechte-Verordnung im Jahr 2005 befassen wir uns ständig mit der Durchsetzung von Ansprüchen nach dieser Verordnung. Unsere Erfahrung ist der Vorteil für unsere Mandanten. Wir werben nicht mit (nur) künstlicher Intelligenz, wir haben seit mehr als 30 Jahren echte Kompetenz angesammelt, die Erfolge garantiert! Wir übernehmen nicht nur Fälle, die risikolos sind wie unsere Wettbewerber der sog. Fluggastrechteportale, sondern wir streiten im Interesse unserer Mandanten auch um bislang ungeklärte Rechtsfragen, bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Nur so kann Rechtsfortbildung gewährleistet werden. Auf diesem Weg werden die Ansprüche der Fluggäste ständig gestärkt und erweitert.
Warum Advocatur Wiesbaden?
Advocatur Wiesbaden bietet erstklassigen Service für die Fluggäste! Aufgrund langjähriger Erfahrung mit der Durchsetzung von Forderungen von Fluggästen kennen wir alle erdenklichen und möglichen Einwendungen der Fluggesellschaften und wissen ihnen angemessen entgegenzutreten. Wir verfügen über Flug- und Wetterdatenbanken und können die Versuche der Airlines, eine Entlastung zu bewirken, nötigenfalls entkräften. Zudem gehören zum Team auch erfahrene Verkehrspiloten, die dem Vortrag der Gegenseite auf Plausibilität überprüfen. Mehrere Anwälte der Kooperation Advocatur (Prof. Dr. Ronald Schmid, Paul Degott und Holger Hopperdietzel) sind Autoren des international anerkannten Beck online-Kommentars zu den Fluggastrechten, aus dem u.a. auch der BGH zitiert, um Urteile mit werthaltigen Argumenten zu begründen.
Der Service von Advocatur ist in den allermeisten Fällen für Fluggäste wirklich kostenfrei – es wird die volle Ausgleichszahlung zzgl. Zinsen ausgezahlt. Es werden keine versteckten Kosten in Form von Erfolgsprovisionen erhoben. Ausführlich zu den Kosten s. hier
ADVOCATUR IM VERGLEICH MIT ANDEREN
ANSPRÜCHE SELBST ANMELDEN
Erfolgsaussicht gering, je nach Airline
Kostenrisiko gering
ADVOCATUR WIESBADEN BEAUFTRAGEN
Sehr hohe Erfolgsaussicht
Wir sagen ehrlich, wie wir Ihren Fall beurteilen
Bei Erfolgsaussicht bestmögliche Vertretung
außergerichtlich und vor Gericht
Volle Auszahlung der Ausgleichszahlung
Keine Erfolgsprovision
Kostenlose Ersteinschätzung auch ohne Rechtsschutzversicherung
Bei gewonnenem Prozess trägt die
Airline alle Kosten
30 Jahre anwaltliche Erfahrung
Über 20.000 Fälle im Reiserecht und
Luftverkehrsrecht seit Gründung der Kanzlei
SOG. FLUGGASTPORTAL BEAUFTRAGEN
Ablehnung der Tätigkeit bei ungewisser Erfolgsaussicht
Hohe Erfolgsaussicht nur bei eindeutigen Fällen
Hohe Erfolgsprovision
Wie können Sie uns beauftragen?
Laden Sie sich einfach die für Ihren Fall zutreffenden Dateien herunter, füllen Sie sie am Bildschirm aus und drucken Sie sie aus. Unterzeichnen sie die Dokumente (ist leider notwendig) und senden Sie sie per E-Mail, Fax oder Post an uns zurück.
Formular Flugverspätung
Formular Annullierug
Merkblatt Schadensersatz
Merkblatt Gepäck
Flug verspätet?
Flug annulliert?
Gepäck verloren?
Advocatur Wiesbaden kann auf eine mehr als 30-jährige Erfahrung im Reise- und Luftverkehrsrecht zurückblicken. Als auf Fluggastrechte spezialisierte Anwaltskanzlei sind wir in der Lage, Situationen maßgenau zu beurteilen und Ihnen als Passagier damit zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Advocatur Wiesbaden hilft Ihnen bei folgenden Flugunregelmäßigkeiten:
Flugverspätung
Annullierung von Flügen
Nichtbeförderung trotz Festbuchung
Verspätete Gepäckauslieferung
Gepäckverlust
Welche Rechte bestehen bei Flugunregelmäßigkeiten?
Flugverspätung
Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung bis zu 600,00 € Ausgleichszahlung, je nach Flugentfernung
Anullierung
Bis zu 600,00 € Ausgleichszahlung, je nach Flugentfernung
Nichtbeförderung
Bis zu 600,00 € Ausgleichszahlung, je nach Flugentfernung
Gepäck verspätet / Verlust
Ersatz der Kosten für Noteinkäufe / Wertersatz für verlorenes Gepäck bis zur Obergrenze von rd. 1.400,00 € je Fluggast
Was können wir leisten?
Advocatur Wiesbaden verfügt über Erfahrungen von mehr als 25 Jahren auf dem Gebiet des Reise- und Luftverkehrsrechts. Seit Inkrafttreten der Fluggastrechte-Verordnung im Jahr 2005 befassen wir uns ständig mit der Durchsetzung von Ansprüchen nach dieser Verordnung. Unsere Erfahrung ist der Vorteil für unsere Mandanten. Wir werben nicht mit (nur) künstlicher Intelligenz, wir haben seit mehr als 15 Jahren echte Kompetenz angesammelt, die Erfolge garantiert! Wir übernehmen nicht nur Fälle, die risikolos sind wie unsere Wettbewerber der sog. Fluggastrechteportale, sondern wir streiten im Interesse unserer Mandanten auch um bislang ungeklärte Rechtsfragen, bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Nur so kann Rechtsfortbildung gewährleistet werden. Auf diesem Weg werden die Ansprüche der Fluggäste ständig gestärkt und erweitert.
Warum Advocatur Wiesbaden?
- Erstklassiger Service für Fluggäste
- langjährige anwaltliche Erfahrung
- Wir verfügen über aktuelle Flug- und Wetterdatenbanken
- Unterstützung durch erfahrene Verkehrspiloten und Anwälte
- Keine versteckten Kosten
- Keine Erfolgsprovision, volle Auszahlung des Ausgleichsbetrages
ADVOCATUR IM VERGLEICH MIT ANDEREN
ANSPRÜCHE SELBST ANMELDEN
Erfolgsaussicht gering, je nach Airline
Kostenrisiko gering
ADVOCATUR WIESBADEN BEAUFTRAGEN
Sehr hohe Erfolgsaussicht
Wir sagen ehrlich, wie wir Ihren Fall beurteilen
Bei Erfolgsaussicht bestmögliche Vertretung
außergerichtlich und vor Gericht
Volle Auszahlung der Ausgleichszahlung
Keine Erfolgsprovision
Kostenlose Ersteinschätzung auch ohne Rechtsschutzversicherung
Bei gewonnenem Prozess trägt die
Airline alle Kosten
30 Jahre anwaltliche Erfahrung
Über 20.000 Fälle im Reiserecht und
Luftverkehrsrecht seit Gründung der Kanzlei
SOG. FLUGGASTPORTAL BEAUFTRAGEN
Ablehnung der Tätigkeit bei ungewisser Erfolgsaussicht
Hohe Erfolgsaussicht nur bei eindeutigen Fällen
Hohe Erfolgsprovision
Wie können Sie uns beauftragen?
Laden Sie sich einfach die für Ihren Fall zutreffenden Dateien herunter, füllen Sie sie am Bildschirm aus und drucken Sie sie aus. Unterzeichnen sie die Dokumente (ist leider notwendig) und senden Sie sie per E-Mail, Fax oder Post an uns zurück.